Bachelorarbeit

Anmeldung zur Bachelorarbeit

Anmeldung zum Bachelor-/Mastermodul ab Sommersemester 2024 ohne feste Termine möglich, das Formular steht ihnen in Kürze zur Verfügung.

Studiengangsspezifische Informationen zur Bachelorarbeit

Voraussetzungen gemäß PO 2014

Module 1 (24610) bis 12 (246120) erfolgreich abgeschlossen sind. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 10 (246100 Praxisfelder der Generationenverhältnisse II).

Kolloquium

Die Kolloquien finden in der Regel einmal je Semester in den vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeiträumen statt (Terminplan zu Beginn des Semesters).

Zum Kolloquium angemeldet und zugelassen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bachelorarbeit spätestens drei Wochen vor dem Beginn des Kolloquiumszeitraums abgegeben wurde.

Mit Bestehen der Bachelorarbeit und aller noch fehlenden Module werden Sie automatisch zum Kolloquium angemeldet. Der Termin zum Kolloquium wird per Aushang (über Moodle, Zugangsdaten werden rechtzeitig zugemailt) mitgeteilt, der Aushang des Prüfungsplanes gilt als Ladung, den Termin des Aushangs finden Sie ebenfalls im Terminplan.

Zum Kolloquium angemeldet und zugelassen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bachelorarbeit spätestens drei Wochen vor dem Beginn des Kolloquiumszeitraums abgegeben und mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde, und die weiterhin den erfolgreichen Abschluss des Moduls 10 (246100) nachweisen können.

Der Termin zum Kolloquium wird per Aushang mitgeteilt, der Aushang des Prüfungsplanes gilt als Ladung, den Termin des Aushangs finden Sie im Terminplan.

Voraussetzungen gemäß PO 20131

Voraussetzung für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass Sie die Module 13110 bis 131140 sowie 500 und 600 erfolgreich abgeschlossen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 131120.
Modul 131150 darf parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen sein.

Kolloquium

Die Kolloquien finden in der Regel einmal je Semester in den vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeiträumen statt (Terminplan zu Beginn des Semesters).

Zum Kolloquium angemeldet und zugelassen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bachelorarbeit spätestens drei Wochen vor dem Beginn des Kolloquiumszeitraums abgegeben wurde.

Mit Bestehen der Bachelorarbeit und aller noch fehlenden Module werden Sie automatisch zum Kolloquium angemeldet. Der Termin zum Kolloquium wird per Aushang (über Moodle, Zugangsdaten werden rechtzeitig zugemailt) mitgeteilt, der Aushang des Prüfungsplanes gilt als Ladung, den Termin des Aushangs finden Sie ebenfalls im Terminplan.

Voraussetzungen gemäß PO 20091

Voraussetzung gemäß BBPO §12 (4) für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, der Nachweis, dass die

  • Module 9110 bis 91140 erfolgreich abgeschlossen sind,

ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu

  • Modul 91120 (Nachbereitung Sozialadminstratives Blockpraktikum*).

Das Modul 91150 (Professionelles Handeln: Reflexion und Selbstreflexion in der Sozialen Arbeit) kann parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen werden.

*Das Sozialadminstrative Blockpraktikum sollte bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit abgeschlossen sein. Bitte halten Sie den Nachweis über das abgeschlossene Praktikum für die Anmeldung/Zulassung zum Abschlussmodul bereit (für die Einreichung des Themenvorschlags ist der Nachweis nicht erforderlich).

Kolloquium

Die Kolloquien finden in der Regel einmal je Semester in den vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeiträumen statt (Terminplan zu Beginn des Semesters).

Zum Kolloquium angemeldet und zugelassen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bachelorarbeit spätestens drei Wochen vor dem Beginn des Kolloquiumszeitraums abgegeben wurde.

Mit Bestehen der Bachelorarbeit und aller noch fehlenden Module werden Sie automatisch zum Kolloquium angemeldet. Der Termin zum Kolloquium wird per Aushang (über Moodle, Zugangsdaten werden rechtzeitig zugemailt) mitgeteilt, der Aushang des Prüfungsplanes gilt als Ladung, den Termin des Aushangs finden Sie ebenfalls im Terminplan.

Abschlussdokumente

Nach Eingang aller Prüfungsergebnisse und Gutachten erstellt das Prüfungsbüro des Fachbereichs die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde und ToR). Die fertiggestellten Dokumente werden zur Ausgabe an das zentrale Prüfungsamt weitergeleitet.

In der Regel sind die Abschlussdokumente 6 bis 8 Wochen nach dem Kolloquium fertiggestellt und werden vom zentralen Prüfungsamt ausgegeben.